Anträge/Anfragen
Josef Stuke
31177 Harsum, den 12.12.2011
In den Äckern 18
Herrn Landrat
Reiner Wegner
o. V. i. A.
Sparkassenzweckverband Hildesheim; Satzung der Sparkasse Hildesheim und öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung des Sparkassenzweckverbandes
Hildesheim; hier: Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrates
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
auf die Vorlage Nr. 75/XVII und den dort formulierten Beschlussvorschlag nehme ich Bezug.
Danach soll die Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrates von 15 Mitgliedern auf die höchstmögliche Zahl von 18 Mitgliedern angehoben werden. Dafür sind ausschließlich politische Gründe maßgebend. Ihrer Vorlage ist zutreffend zu entnehmen, dass die Mehrheitsverhältnisse der Vertretungskörperschaften auch dann „einflussgerecht“ abgebildet werden, wenn lediglich jeweils drei statt wie jetzt vorgesehen fünf Verwaltungsratsmitglieder benannt werden. Vor diesem Hintergrund haben Sie vorgeschlagen, dass die Zahl der zu
entsendenden Verwaltungsratsmitglieder zumindest zu Beginn der XVIII. Wahlperiode auf jeweils drei reduziert werden soll. Eine solche Reduzierung würde im Ergebnis zu einem Verwaltungsrat mit 12 Mitgliedern führen. Auch diese Größe ist nach Ihren Erkenntnissen offensichtlich ausreichend und dürfte nicht nur zu einer Reduzierung von Kosten, sondern auch zu einer effektiveren Aufgabenwahrnehmung führen.
Daher stelle ich für die Sitzung des Kreistages am 12.12.2011 folgenden Änderungsantrag:
Die Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrates wird bereits in der XVII. Wahlperiode auf 12 reduziert. Neben den Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsmitglieder werden ab der laufenden Wahlperiode drei Verwaltungsratsmitglieder auf Vorschlag des Landkreises Hildesheim und drei Verwaltungsratsmitglieder auf Vorschlag der Stadt Hildesheim bestimmt. Auf die Beschäftigten der Sparkasse entfallen vier Vertreterinnen bzw. Vertreter. Die insoweit maßgebenden Regelungen werden entsprechend angepasst.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Stuke


